Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkassen
von bis zu 80%
Für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren entsteht ein Selbstbehalt von
EUR 25.- pro Quartal (gilt für VGKK-Versicherte). In der Verrechnung
mit allen anderen Versicherungsträgern besteht kein Unterschied zum
Kassenvertragsarzt.